DJK-Landesverband Saarland unterstützt Resolution zur Erhaltung des Glücksspielmonopols
Der Europäische Gerichtshof hat in seinen Entscheidungen vom 8. September 2010 klargestellt, dass das Glücksspielmonopol in Deutschland im Rahmen eines schlüssigen und kohärenten Regelwerks zur Abwehr von Kriminalität und zur Suchtprävention rechtlich zulässig ist. Ministerpräsident Peter Müller und die im Landtag vertretenen Parteien haben sich in überwältigender Mehrheit für dieses Monopol ausgesprochen. Die Chefs der Senats- und Staatskanzleien haben Mitte September einen Prüfauftrag an eine Arbeitsgruppe unter Einbeziehung der Glücksspielaufsicht der Länder beschlossen mit dem Ziel, das Monopol zu erhalten.
Der Landessportverband für das Saarland und alle Landesfachverbände, die nahezu ausschließlich über das Sportachtel aus den Umsätzen der Lotterien und Sportwetten finanziert werden, unterstützen nachdrücklich die Initiative der Politik zur Erhaltung und Absicherung des Glücksspielmonopols, weil nur so die bewährte Finanzierung des Saarsports von der Breite bis zur Spitze optimal gewährleistet werden kann. Der Saarsport lehnt die Bestrebungen des DOSB-Generaldirektors auf Teilliberalisierung der Sportwetten einmütig ab, weil dadurch die vom Europäischen Gerichtshof zur Monopolerhaltung geforderte Kohärenz erkennbar aufs Spiel gesetzt würde. Aus dem gleichen Grund fordert der Sport auch die Einbeziehung der Spielhallen sowie der Pferdewetten in ein neu zu schaffendes Glücksspielrecht, das den Vorgaben des EuGH entspricht.
Der DJK-Landesverband Saarland unterstützt diese Resolution aus den oben genannten Gründen. Eine Unterschriftenliste kann hier heruntergeladen und später an die DJK-Geschäftsstelle in Trier gefaxt oder geschickt werden.
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